Jugendschutz bei Echo Concerts
Wir halten uns bei unseren Veranstaltungen an die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zusätzlich können veranstaltungs-, künstler- und locationbezogene Einlassbedingungen gelten. Maßgeblich sind daher immer auch die Hinweise auf der jeweiligen Eventseite, dem Ticket und die Hausordnung der Veranstaltungsstätte.
Bei abweichenden Regelungen gelten die strengeren Einlassbedingungen. Bei Unsicherheit kontaktieren Sie uns bitte vor dem Ticketkauf.
Altersregelungen
- Unter 14 Jahren: Eintritt nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, zum Beispiel eines Elternteils, oder einer von den Eltern schriftlich beauftragten volljährigen Begleitperson.
- 14 bis 15 Jahre: Ein Konzertbesuch kann mit einer erziehungsbeauftragten volljährigen Person möglich sein. Die schriftliche Erlaubnis und gegebenenfalls eine Ausweiskopie der Eltern sind mitzuführen.
- Ab 16 Jahren: Ein Besuch ist bei vielen Veranstaltungen ohne Begleitung möglich. Abhängig von Veranstaltungsdauer, Ort und Einlassbedingungen kann dennoch eine Begleitperson verlangt werden.
- Ab 18 Jahren: Keine jugendschutzrechtliche Begleitpflicht.
Erziehungsbeauftragung
Wenn Eltern nicht selbst mitkommen, kann für Minderjährige eine schriftliche Erziehungsbeauftragung erforderlich sein. Die beauftragte Person muss volljährig sein, die Verantwortung tatsächlich wahrnehmen und während der gesamten Veranstaltung anwesend sein.
Bitte bringen Sie die vollständig ausgefüllte Beauftragung, eine Ausweiskopie der personensorgeberechtigten Person sowie die Ausweise des Jugendlichen und der Begleitperson mit. Informieren Sie sich vorab, ob die jeweilige Veranstaltungsstätte ein eigenes Formular verlangt.
Alkohol und Tabak
- Bier, Wein und Sekt dürfen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich ab 16 Jahren abgegeben und konsumiert werden.
- Spirituosen und spirituosenhaltige Mixgetränke sind ausschließlich ab 18 Jahren gestattet.
- Tabakwaren, E-Zigaretten und vergleichbare Erzeugnisse sind ausschließlich ab 18 Jahren gestattet.
- Wir führen bei Bedarf Ausweiskontrollen am Einlass und an den Verkaufsständen durch.
Sicherheit und Gehörschutz
Konzerte können hohe Lautstärken erreichen. Wir empfehlen dringend geeigneten Gehörschutz, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Je nach Veranstaltung sind Gehörschutzstöpsel an Merchandise- oder Informationsständen erhältlich.
Wichtige Hinweise
- Bitte einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder geeigneten Schülerausweis mitführen.
- Bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz oder die Einlassbedingungen kann der Zutritt verweigert werden.
- Planen Sie ausreichend Zeit für die Einlasskontrolle ein.
Fragen zum Jugendschutz beantworten wir unter info@echoconcerts.de.
